Muss Auffüllungs- und Bodenmaterial von der Baumaßnahme abgefahren werden, muss dieses zur Entsorgung oder Wiederverwendung nach abfalltechnischen Gesichtspunkten deklariert werden. Unter Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien können wirtschaftliche Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.