Bei innerstädtischen Baumaßnahmen können Schäden an Gebäuden und Bauwerken infolge von Erschütterungen durch Verdichtungsarbeiten, Baustellenmaschinen oder Eingriffen ins Grundwasser auftreten. Nicht selten führen Anlieger alte Schäden auf die aktuelle Baumaßnahme zurück, obwohl es sich erfahrungsgemäß oftmals um einen alten Schaden handelt.
Insbesondere vor Abbruchmaßnahmen, innerörtlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten sowie allgemein vor erschütterungsintensiven Arbeiten und größeren Eingriffen ins Grundwasser sollte daher eine Beweissicherung der angrenzenden Gebäude und Bauwerke durchgeführt werden. Schon vorher vorhandene Gebäudeschäden werden mit einer Zustandserfassung der Bauwerke vor Beginn der Baumaßnahme erfasst und dokumentiert, sodass ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen abgewendet werden können.
Im Rahmen der Beweissicherung werden Bauwerke, Einfriedungen, Oberflächen, etc. durch digitale Fotos und Beschreibungen dokumentiert. Es erfolgt eine Detailaufnahme von bereits bestehenden Schäden mit z.B. Risslehren. Die Fotodokumentation beschränkt sich nicht nur auf bestehende Schäden, sondern beinhaltet generell alle relevanten Flächen an Bauwerken oder Oberflächen, die einen geringen Abstand zur Baumaßnahme aufweisen. Die abschließende Dokumentation umfasst in der Regel eine kurze tabellarische Beschreibung der Bebauung mit der Angabe von ggf. vorhandenen Schäden. Die digitalen Fotoaufnahmen werden auf einen Datenträger (CD-ROM, DVD) gespeichert und der Dokumentation beigefügt.
Im Bedarfsfall werden Gipsmarken oder Rissmonitore in Anlehnung an DIN 4123 angebracht, sowie Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 oder Setzungsbeobachtungen nach DIN 4107 in das Beweissicherungsverfahren integriert. Im Bereich der Erschütterungsmessung arbeiten wir mit dem Ingenieurbüro Schütz zusammen.
Nach Erfordernis können Empfehlungen und Hinweise zum Bauablauf bzw. zur Auswahl der Baumaschinen (Verdichtungsgeräte, etc.) abgegeben werden.
Weiterhin gehören die Beurteilung der Schäden und die Gruppierung nach möglichen Schadensursachen zum Leistungsumfang (siehe Baugrunduntersuchung).